Rechtsschutz

Der DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz bietet seinen Mitgliedern Hilfe bei allen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Rechtsberatung

Sie haben die Kündigung erhalten, Ihnen wurde ein Honorarvertrag angeboten, Sie wissen nicht, was es mit der Unterlassungserklärung auf sich hat - in der Geschäftsstelle des Landesverbandes wird Ihnen geholfen. Fragen Sie, lassen Sie sich beraten, bevor die Unterschrift unter dem Vertrag steht oder Fristen abgelaufen sind! Durch kompetente Beratung kann die gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Kontakt: info@djv-rlp.de        TEL: 06131 977575

Rechtsschutzordnung

Die Rechtsschutzordnung regelt das Verfahren zur Gewährung von Rechtsschutz.

Das Mitglied stellt einen Antrag auf Rechtsschutz und begründet ihn. Dem Antrag sind die für die Bewertung der Sach- und Rechtslage erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Der Landesvorstand entscheidet dann über den Antrag. Ist das Mitglied mit dessen Entscheidung nicht einverstanden, kann es die Schiedskommission des Landesverbandes anrufen.

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