Presseausweis für Nichtmitglieder

Informationen für Journalistinnen und Journalisten

Der DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt auch für Nichtmitglieder den bundeseinheitlichen Presseausweis aus. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in diesem Fall 120,00 € zzgl. MwSt. Diese Gebühr ist für jedes Antragsjahr fällig. Der Presseausweis wird jedes Jahr neu ausgestellt.

DJV-Mitglieder erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis im Rahmen ihrer DJV-Mitgliedschaft kostenlos.

Vor der Antragstellung lesen Sie bitte die untenstehenden Informationen durch:

Bei Erstanträgen und Folgeanträgen sind neben dem ausgefüllten und auf Seite 2 unterschriebenen Antragsformular aktuelle Nachweise der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit einzureichen. Wie diese Nachweise zu erbringen sind lesen Sie nachfolgend.  

Bitte beachten Sie, dass nur der komplett ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bearbeitet werden kann.

Für den Presseausweis wird außerdem ein Farb-Passbild (Auflösung: 300 dpi, Format: jpg-Datei) benötigt. Falls in der Vergangenheit schon ein Foto eingereicht wurde, kann dieses für den neuen Presseausweis wiederverwendet werden (bitte auf dem Antrag vermerken).

Die kompletten Antragsunterlagen senden Sie bitte an:

DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz
Adam-Karrillon-Str. 23
55118 Mainz

oder per E-Mail als PDF an info@djv-rlp.de. Das Passbild kann ebenfalls an diese Adresse per E-Mail eingereicht werden.  


Voraussetzungen für den Erhalt eines Presseausweises:


Nach den Richtlinien können nur hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten den Presseausweis erhalten, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen. Als hauptberufliche/r Journalistin/Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Dies ist in jedem Fall durch den/die Antragsteller/-in nachzuweisen. Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden.

Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (Studenten; Wissenschaftler; Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht. Der Presseausweis darf auch nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.
 
Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit:
Dieser ist jedes Jahr erneut und aktuell zu erbringen. Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Festanstellung (auch Volontäre):
Eine Kopie des unterzeichneten Vertrages (komplett und mit ungeschwärzter Gehaltsangabe) und eine aktuelle Bestätigung dazu, dass der Vertrag noch gültig ist; unterzeichnet vom Vorgesetzten / Geschäftsführer / Personalleiter mit der Tätigkeitsbezeichnung.

Wenn uns der Vertrag bereits vorliegt, eine aktuelle Bestätigung unterzeichnet vom Vorgesetzten / Geschäftsführer / Personalleiter mit den Angaben: Beginn der Tätigkeit und Ihre Tätigkeitsbezeichnung.

Freiberufler:
Kopien von Vertragsvereinbarungen über die ständige Mitarbeit bei Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten und/oder Agenturen usw. und Kopien von den Kontoanweisungen zu diesem Vertrag/Verträgen aus den letzten sechs Monaten,

und/oder Kopien von den Rechnungen und den Kontoanweisungen der letzten sechs Monate

und/oder Gutschriftenanzeigen Ihrer Auftraggeber der letzten sechs Monate

und/oder auf Ihren Namen ausgestellte Bestätigungen (unterzeichnet vom Geschäftsführer oder dem Leiter der Honorarabteilung) von Ihrem/n Auftraggeber/n mit den Angaben: Name/Titel und Zeitraum des Auftrages/Projekts sowie der Angabe des abgerechneten Honorars über den Zeitraum der letzten 6 Monate.

Hinweis: und/oder bedeutet hier, dass auch Kombinationen möglich sind; zum Beispiel ein Teil Gutschriftenanzeigen und ein Teil Honorare (Rechnungen und Kontoanweisungen).

Eigentumsvorbehalt:
Der Presseausweis bleibt Eigentum des DJV-Landesverbandes. Er ist unaufgefordert zurückzugeben, wenn Sie nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig sind oder die Voraussetzungen für den Besitz des Presseausweises aus sonstigen Gründen entfallen sind.
  
Antragsformular

Bitte beachten Sie auch unseren "Datenschutzhinweis Presseausweis" auf unserer Homepage.

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